Gerhard-Gerdes-Straße 337079 Göttingen
Lerchenkamp 52 C31137 Hildesheim

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei einem Bildschirmarbeitsplatz (ehemals G37)

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge bei einem Bildschirmarbeitsplatzist durchzuführen für Arbeitnehmer, die überwiegend an Bildschirmarbeitsplätzen tätig sind. Diese Untersuchung dient dem Schutz der Gesundheit und dem frühzeitigen Erkennen von Belastungen, die durch vermehrte Bildschirmarbeit entstehen können. Ob Arbeitsmedizinische Vorsorge bei einem Bildschirmarbeitsplatz nötig ist, lässt sich durch eine Gefährdungsbeurteilung für den individuellen Arbeitsplatz ermitteln.

Ziel der Untersuchung

Das Ziel der Arbeitsmedizinische Vorsorge bei einem Bildschirmarbeitsplatzist es, gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Bildschirmarbeit zu verhindern und frühzeitig zu erkennen. Dazu gehören insbesondere Augenbeschwerden, muskuläre Probleme und Stresssymptome, die durch lange Bildschirmzeiten verursacht werden können.

Wer muss untersucht werden?

Die G37-Untersuchung richtet sich an alle Arbeitnehmer, die regelmäßig und über längere Zeiträume an Bildschirmarbeitsplätzen arbeiten. Dies betrifft vor allem Büroangestellte, aber auch andere Berufsgruppen, die intensive Bildschirmarbeit verrichten.

Untersuchungsinhalte

Die Untersuchung umfasst verschiedene medizinische Tests und Befragungen:

  • Anamnese: Erfassung der medizinischen Vorgeschichte und aktuellen Beschwerden, insbesondere in Bezug auf Augen und Muskulatur.
  • Sehtest: Überprüfung der Sehschärfe, des Farbsehens und des Augeninnendrucks.
  • Bei Bedarf Überprüfung der körperlichen Haltung: Untersuchung der Haltung und der Muskulatur, um Fehlhaltungen und muskuläre Verspannungen zu erkennen.
  • Bei BedarfArbeitsplatzanalyse: Beurteilung der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes, um mögliche Belastungsfaktoren zu identifizieren.
  • Beratung: Beratung über ergonomische Maßnahmen und Verhaltensweisen zur Reduktion von Belastungen.

Untersuchungsablauf

Terminvereinbarung: Der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber vereinbart einen Termin bei einem zugelassenen Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt.

Durchführung der Untersuchung: Die oben genannten Tests und Befragungen werden durchgeführt.

Auswertung und Beratung: Der Arzt wertet die Ergebnisse aus und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Arbeitsplatzergonomie und Arbeitsweise.

Rechtliche Grundlagen

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge bei einem Bildschirmarbeitsplatz ist in Deutschland durch die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) geregelt.

Nutzen der Untersuchung

  • Sicherstellung der Gesundheit: Vermeidung von Augen- und Muskelbeschwerden sowie Stresssymptomen durch frühzeitige Erkennung und Prävention.
  • Rechtskonformität: Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Vorschriften.
  • Ergonomie und Prävention: Verbesserung der Arbeitsplatzbedingungen und Arbeitsweise zur Reduktion von gesundheitlichen Belastungen.

Fazit

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge bei einem Bildschirmarbeitsplatz ist ein wesentliches Instrument zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern an Bildschirmarbeitsplätzen. Sie trägt zur Vorbeugung und Früherkennung von gesundheitlichen Problemen bei und fördert ergonomisch optimiertes Arbeiten.

Haben Sie Fragen rund um Arbeitsmedizinische Vorsorge bei einem Bildschirmarbeitsplatz (ehemals G37)

Gerne können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen und wir finden eine passende Lösung für Sie.