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Arbeitsmedizinische Vorsorge: Künstliche optische Strahlung

Diese Vorsorgeuntersuchung ist für Arbeitnehmer vorgesehen, die bei ihrer Arbeit künstlicher optischer Strahlung ausgesetzt sind, wie sie beispielsweise beim Schweißen oder Umgang mit Lasern vorkommt. Sie dient der frühzeitigen Erkennung von möglichen Schäden an Haut und Augen und der Beratung zu Schutzmaßnahmen.

Ziel der Untersuchung

Das Hauptziel ist der Schutz der Augen und der Haut vor Schädigungen durch künstliche optische Strahlung, wie sie z. B. bei Schweißarbeiten oder Lasertätigkeiten auftreten kann.

Wer muss untersucht werden?

Beschäftigte, die regelmäßig mit Quellen künstlicher optischer Strahlung arbeiten, z. B.:

  • Schweißer
  • Beschäftigte in der Metallbearbeitung
  • Laborpersonal im Umgang mit Lasern
  • Bühnen- und Veranstaltungstechniker

Untersuchungsinhalte

  • Anamnese zu bestehenden Augen- und Hautproblemen
  • Untersuchung der Sehfunktion
  • Hautinspektion
  • Beratung zu Schutzmaßnahmen (Schutzbrillen, Schutzausrüstung, Arbeitsorganisation)

Untersuchungsablauf

  • Termin beim Betriebs- oder Arbeitsmediziner
  • Durchführung der medizinischen Untersuchung
  • Auswertung und Beratung zu individuellen Schutzmaßnahmen

Rechtliche Grundlagen

  • ArbMedVV
  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)

Nutzen der Untersuchung

  • Schutz vor akuten und chronischen Augen- und Hautschäden
  • Verbesserung der Arbeitssicherheit durch konsequente Prävention
  • Rechtskonforme Durchführung gefährdender Tätigkeiten

Fazit

Die Vorsorge bei Tätigkeiten mit künstlicher optischer Strahlung unterstützt den sicheren Umgang mit Strahlungsquellen und schützt vor gesundheitlichen Schäden.

Haben Sie Fragen rund um Arbeitsmedizinische Vorsorge: Künstliche optische Strahlung

Gerne können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen und wir finden eine passende Lösung für Sie.