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Arbeitsmedizinische Vorsorge: Natürliche optische Strahlung

Die Untersuchung richtet sich an Beschäftigte, die regelmäßig im Freien arbeiten und dabei der natürlichen UV-Strahlung ausgesetzt sind. Durch die Vorsorge soll Hautkrebs sowie andere durch UV-Strahlung verursachte Erkrankungen früh erkannt und vermieden werden.

Ziel der Untersuchung

Ziel ist der Schutz von Haut und Augen vor Schäden durch ultraviolette Strahlung der Sonne, insbesondere bei langandauernder Tätigkeit im Freien.

Wer muss untersucht werden?

Alle Arbeitnehmer mit regelmäßigem Aufenthalt im Freien, insbesondere:

  • Bau- und Dacharbeiter
  • Land- und Forstwirtschaftliche Beschäftigte
  • Straßen- und Gartenbauarbeiter
  • Sicherheits- und Rettungskräfte mit Außendienst

Untersuchungsinhalte

  • Anamnese zu Hauterkrankungen und familiärer Disposition (z. B. Hautkrebsrisiko)
  • Hautuntersuchung
  • Beratung zum UV-Schutz (Sonnencreme, Kleidung, UV-Schutzbrillen)
  • Aufklärung über Hautkrebsvorsorge

Untersuchungsablauf

  • Termin beim Betriebs- oder Arbeitsmediziner
  • Untersuchung von Haut und Augen
  • Beratung zu individueller Schutzstrategie

Rechtliche Grundlagen

  • ArbMedVV
  • Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (im Kontext UV-Einwirkung ebenfalls als Schutzstandard heranzuziehen)
  • DGUV Vorschriften zur Prävention von Hautkrebs durch UV-Strahlung

Nutzen der Untersuchung

  • Frühzeitige Erkennung von Hautveränderungen
  • Schutz vor Hautkrebs und Augenschäden
  • Förderung effektiver Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz

Fazit

Die Vorsorge bei Tätigkeiten mit natürlicher optischer Strahlung ist zentral für den Schutz vor UV-bedingten Erkrankungen und unterstützt Arbeitnehmer nachhaltig bei sicherem Arbeiten im Freien.

Haben Sie Fragen rund um Arbeitsmedizinische Vorsorge: Natürliche optische Strahlung

Gerne können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen und wir finden eine passende Lösung für Sie.