Die Einstellungsuntersuchung ist ein wichtiger Bestandteil der arbeitsmedizinischen Betreuung. Sie dient dazu, die gesundheitliche Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern für eine bestimmte Tätigkeit zu beurteilen. Ziel ist es, sowohl die Gesundheit der zukünftigen Mitarbeitenden zu schützen als auch die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Ziel der Untersuchungen
Das Hauptziel der Einstellungsuntersuchung besteht darin, festzustellen, ob die Bewerberin oder der Bewerber gesundheitlich in der Lage ist, die vorgesehene Tätigkeit auszuführen, ohne sich selbst oder andere zu gefährden. Dabei sollen mögliche gesundheitliche Risiken frühzeitig erkannt und arbeitsbedingte Erkrankungen vermieden werden.
Wer muss untersucht werden?
Einstellungsuntersuchungen sind in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, unter anderem:
- Bei Tätigkeiten mit Gefahrenstoffen oder Strahlenbelastung
- Für Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (z.B. Piloten, Lokführer, Busfahrer, Ärzte)
- Im öffentlichen Dienst (z.B. Beamtenlaufbahn)
In anderen Fällen kann der Arbeitgeber eine Untersuchung verlangen, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig, jedoch kann eine Verweigerung die Einstellung gefährden.
Untersuchungsinhalte
Die Inhalte der Einstellungsuntersuchung richten sich nach den Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit und können folgende Bestandteile umfassen:
- Körperliche Untersuchung (Herz, Lunge, Leber)
- Blutdruck- und Pulsmessung Laboruntersuchungen (Blut, Urin)
- Seh- und Hörtests
- Prüfung auf gesundheitliche Risiken, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnten
Nicht zulässig sind Untersuchungen ohne direkten Bezug zur Tätigkeit, z.B. generelle Drogentests, HIV-Tests oder genetische Untersuchungen.
Untersuchungsablauf
Die Untersuchung wird durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Arbeitsmedizin durchgeführt. Der Ablauf umfasst:
- Anamnese: Erhebung der medizinischen Vorgeschichte
- Körperliche Untersuchung: Je nach Tätigkeit spezifisch angepasst
- Laboruntersuchungen: Falls erforderlich
- Bewertung der Eignung: Der Arbeitgeber erhält lediglich die Information, ob die Person „geeignet“, „bedingt geeignet“ oder „nicht geeignet“ ist – keine Diagnosen oder Befunde
Rechtliche Grundlagen
Die Einstellungsuntersuchung berührt mehrere Rechtsbereiche:
- Arbeitsrecht: Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
- Datenschutzrecht: DSGVO und BDSG
- Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1 GG): Schutz der Persönlichkeitsrechte
Die Untersuchung muss verhältnismäßig, zweckgebunden und datenschutzkonform erfolgen.
Nutzen der Untersuchungen
Die Einstellungsuntersuchung bietet Vorteile für beide Seiten:
- Für Arbeitgeber: Minimierung von Gesundheitsrisiken, Schutz der Belegschaft, Vermeidung von Ausfallzeiten
- Für Arbeitnehmer: Sicherstellung, dass die Tätigkeit keine gesundheitlichen Schäden verursacht, frühzeitige Erkennung von Risiken
Fazit
Die Einstellungsuntersuchung ist ein sinnvolles Instrument zur Sicherstellung der gesundheitlichen Eignung für eine Tätigkeit. Sie schützt sowohl die Gesundheit der Mitarbeitenden als auch die Sicherheit im Betrieb. Bei korrekter Durchführung unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen trägt sie zu einem gesunden und leistungsfähigen Arbeitsumfeld bei.