Die Strahlenschutzuntersuchung gemäß §77 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist eine spezialisierte arbeitsmedizinische Untersuchung für Arbeitnehmer, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Diese Untersuchung dient dem Schutz der Gesundheit von Personen, die in Bereichen arbeiten, in denen sie Strahlung ausgesetzt sind.
Ziel der Untersuchung
Das Ziel der Strahlenschutzuntersuchung ist es, die gesundheitliche Eignung von Arbeitnehmern für Tätigkeiten mit Strahlenexposition zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine gesundheitlichen Schäden durch ionisierende Strahlung entstehen.
Wer muss untersucht werden?
Die Untersuchung ist erforderlich für alle Arbeitnehmer, die beruflich mit ionisierender Strahlung arbeiten, einschließlich:
- Mitarbeiter in der medizinischen Diagnostik und Therapie (z.B. Röntgenpersonal, Radiologen)
- Angestellte in der Nukleartechnik und Kernkraftwerken
- Fachkräfte in der Forschung und Industrie, die Strahlenquellen nutzen
- Mitarbeiter in der Strahlenschutzüberwachung
Untersuchungsinhalte
Die Strahlenschutzuntersuchung umfasst verschiedene medizinische Tests und Untersuchungen:
- Anamnese: Erfassung der medizinischen Vorgeschichte, insbesondere bestehender Erkrankungen und Strahlenexposition.
- Körperliche Untersuchung: Allgemeine körperliche Untersuchung zur Beurteilung des Gesundheitszustands.
- Spezielle Tests: Untersuchung der Auswirkungen der Strahlenexposition auf den Körper, z.B. Blutuntersuchungen zur Überprüfung der Blutwerte und der Zellgesundheit.
- Ergonomie: Überprüfung der Einhaltung der Sicherheits- und Schutzvorschriften im Umgang mit Strahlenquellen.
- Beratung: Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken der Strahlenexposition und Beratung zu Schutzmaßnahmen.
Untersuchungsablauf
Terminvereinbarung: Der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber vereinbart einen Termin bei einem zugelassenen Arbeitsmediziner oder Strahlenschutzexperten.
Durchführung der Untersuchung: Die oben genannten Tests und Befragungen werden durchgeführt.
Auswertung und Beratung: Der Arzt wertet die Ergebnisse aus und bespricht diese mit dem Arbeitnehmer.
Rechtliche Grundlagen
Die Strahlenschutzuntersuchung ist durch den §77 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt, die die Anforderungen an die medizinische Vorsorge für Arbeitnehmer in strahlenexponierten Tätigkeiten festlegt. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Schäden durch ionisierende Strahlung.
Nutzen der Untersuchung
- Gesundheitsschutz: Früherkennung von gesundheitlichen Auswirkungen durch Strahlenexposition und rechtzeitige Prävention.
- Rechtskonformität: Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Vorschriften im Strahlenschutz.
- Sicherheit am Arbeitsplatz: Sicherstellung der Einhaltung von Strahlenschutzmaßnahmen und Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Fazit
Die Strahlenschutzuntersuchung nach §77 der Strahlenschutzverordnung ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Sie trägt zur Früherkennung von gesundheitlichen Problemen bei und gewährleistet die Sicherheit und Rechtmäßigkeit der Arbeitsbedingungen im Umgang mit Strahlenquellen.