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Untersuchung bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (ehemals G25, bspw. für Staplerfahrer oder Kranfahrer)

Die Untersuchung bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit ist eine Eignungsuntersuchung.  Ob eine Untersuchung bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit nötig ist, lässt sich durch eine Gefährdungsbeurteilung für den individuellen Arbeitsplatz ermitteln.

Ziel der Untersuchung

Die Untersuchung bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit hat zum Ziel, sicherzustellen, dass Arbeitnehmer, die in ihrem Beruf Fahrzeuge (Gabelstapler) führen, Maschinen steuern oder Überwachungstätigkeiten durchführen, gesundheitlich in der Lage sind, diese Aufgaben sicher und zuverlässig zu erfüllen. Dies dient sowohl dem Schutz der Arbeitnehmer als auch der allgemeinen Sicherheit am Arbeitsplatz.

Wer kann untersucht werden?

Die Untersuchung bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit ist für alle Arbeitnehmer empfohlen, die:

  •     Fahrzeuge (z.B. Gabelstapler) führen,
  •     Maschinen (z.B. Kräne) bedienen oder steuern,
  •     Tätigkeiten ausführen, bei denen eine erhöhte Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig ist.

Untersuchungsinhalte

Die Untersuchung umfasst verschiedene medizinische Tests und Befragungen:

  • Anamnese: Erfassung der medizinischen Vorgeschichte und aktuellen Gesundheitszustand.
  • Sehtest: Überprüfung der Sehschärfe, des Farbsehens und des Gesichtsfeldes.
  • Hörtest: Überprüfung des Hörvermögens.
  • Blutdruckmessung und ggf. weitere Labortests: Überprüfung der Vitalparameter und, wenn erforderlich, zusätzliche Blut- oder Urinuntersuchungen.

Untersuchungsablauf

  • Terminvereinbarung: Der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber vereinbart einen Termin bei einem zugelassenen Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt.
  • Durchführung der Untersuchung: Die oben genannten Tests und Befragungen werden durchgeführt.
  • Auswertung und Beratung: Der Arzt wertet die Ergebnisse aus und berät den Arbeitnehmer über das Ergebnis.
  • Bescheinigung: Bei positivem Ergebnis erhält der Arbeitnehmer eine Bescheinigung über die Tauglichkeit. Bei negativem Ergebnis bespricht der Arzt mögliche Maßnahmen oder Einschränkungen.

Fazit

Die Eignungsuntersuchung bei Fahr-Steuer-Überwachungs-Tätigkeit ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern, die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausüben. Sie trägt zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei und hilft, Unfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden.

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