Die Untersuchung bei infektionsgefährdenden Tätigkeiten ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Arbeitnehmer, die bei ihrer Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Diese Untersuchung zielt darauf ab, gesundheitliche Schäden durch Infektionen zu verhindern und frühzeitig zu erkennen. Ob eine Untersuchung bei infektionsgefährdenden Tätigkeiten nötig ist, lässt sich durch eine Gefährdungsbeurteilung für den individuellen Arbeitsplatz ermitteln.
Ziel der Untersuchung
Das Ziel der Untersuchung bei infektionsgefährdenden Tätigkeiten ist es, Arbeitnehmer vor Infektionskrankheiten zu schützen, die durch den beruflichen Kontakt mit infektiösem Material oder infizierten Personen übertragen werden können. Die Untersuchung dient sowohl der Prävention als auch der Früherkennung von Infektionen.
Wer muss untersucht werden?
Die Untersuchung ist erforderlich für alle Arbeitnehmer, die regelmäßig in Bereichen arbeiten, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Dazu gehören unter anderem:
- Beschäftigte im Gesundheitswesen (Ärzte, Pflegepersonal, Labormitarbeiter)
- Mitarbeiter in der Abfallentsorgung
- Erzieherinnen und Erzieher
- Personal in Forschungseinrichtungen mit infektiösem Material
- Beschäftigte in der Tierpflege und Veterinärmedizin
Untersuchungsinhalte
Die Untersuchung umfasst verschiedene medizinische Tests und Befragungen:
- Anamnese: Erfassung der medizinischen Vorgeschichte, insbesondere bestehender Infektionskrankheiten und Impfstatus.
- Bei Bedarf Bluttests: Untersuchung auf spezifische Infektionsmarker und Immunstatus, z.B. Antikörpertests.
- Impfberatung und Impfungen: Überprüfung des Impfstatus und gegebenenfalls Durchführung von Auffrischungsimpfungen oder neuen Impfungen.
- Beratung zu Hygienemaßnahmen: Beratung über geeignete Schutzmaßnahmen und Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz.
Untersuchungsablauf
- Terminvereinbarung: Der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber vereinbart einen Termin bei einem zugelassenen Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt.
- Durchführung der Untersuchung: Die oben genannten Tests und Befragungen werden durchgeführt.
- Auswertung und Beratung: Der Arzt wertet die Ergebnisse aus und bespricht diese mit dem Arbeitnehmer.
Rechtliche Grundlagen
Die Untersuchung bei infektionsgefährdenden Tätigkeiten ist in Deutschland durch die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften geregelt. Diese Untersuchungen sind verpflichtend für Arbeitnehmer, die in Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko arbeiten.
Nutzen der Untersuchung
- Gesundheitsschutz: Vermeidung von Infektionskrankheiten durch frühzeitige Erkennung und Prävention.
- Rechtskonformität: Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Vorschriften.
- Arbeitsplatzsicherheit: Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Reduzierung gesundheitlicher Risiken durch infektionsgefährdende Tätigkeiten.
Fazit
Die Untersuchung bei infektionsgefährdenden Tätigkeiten ist eine wesentliche Maßnahme zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern, die regelmäßig einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Sie trägt zur Früherkennung und Prävention von Infektionskrankheiten bei und gewährleistet sichere Arbeitsbedingungen.