Die Untersuchung bei Lärmexposition ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, die speziell für Arbeitnehmer vorgesehen ist, die bei ihrer Arbeit einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt sind. Diese Untersuchung zielt darauf ab, Gehörschäden frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Ob eine Untersuchung bei Lärmexposition nötig ist, lässt sich durch eine Gefährdungsbeurteilung für den individuellen Arbeitsplatz ermitteln.
Ziel der Untersuchung
Das Hauptziel der Untersuchung bei Lärmexposition ist es, Gehörschäden durch berufliche Lärmbelastung zu verhindern und frühzeitig zu erkennen. Die Untersuchung hilft, Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren und die Gesundheit des Gehörs langfristig zu schützen.
Wer muss untersucht werden?
Die Untersuchung ist für alle Arbeitnehmer erforderlich, die regelmäßig einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt sind. Dazu gehören unter anderem:
- Bauarbeiter
- Fabrik- und Anlagenarbeiter
- Beschäftigte in der Metallverarbeitung
- Musiker und Veranstaltungstechniker
- Schweißer
- Flughafenpersonal
- Mitarbeiter in der Holzverarbeitung
Untersuchungsinhalte
Die Untersuchung umfasst verschiedene medizinische Tests und Befragungen:
- Anamnese: Erfassung der medizinischen Vorgeschichte, insbesondere bestehender Hörprobleme und Exposition gegenüber Lärm.
- Hörtests: Audiometrischer Test zur Überprüfung des Hörvermögens, insbesondere der Hörschwelle.
- Bei Bedarf Ohruntersuchung: Untersuchung des äußeren Gehörgangs und des Trommelfells, um andere Ursachen für Hörprobleme auszuschließen.
- Beratung: Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken von Lärmexposition und Beratung zu Gehörschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
Untersuchungsablauf
Terminvereinbarung: Der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber vereinbart einen Termin bei einem zugelassenen Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt.
Durchführung der Untersuchung: Die oben genannten Tests und Befragungen werden durchgeführt.
Auswertung und Beratung: Der Arzt wertet die Ergebnisse aus und bespricht diese mit dem Arbeitnehmer.
Rechtliche Grundlagen
Die Untersuchung bei Lärmexposition ist in Deutschland durch die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften geregelt. Sie ist verpflichtend für Arbeitnehmer in lärmbelasteten Arbeitsbereichen.
Nutzen der Untersuchung
- Gesundheitsschutz: Vermeidung von Gehörschäden durch frühzeitige Erkennung und Prävention.
- Rechtskonformität: Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Vorschriften.
- Arbeitsplatzsicherheit: Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Reduzierung gesundheitlicher Risiken durch Lärmbelastung.
Fazit
Die Untersuchung bei Lärmexposition ist eine entscheidende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern, die regelmäßig einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt sind. Sie trägt zur Früherkennung und Prävention von Gehörschäden bei und gewährleistet sichere Arbeitsbedingungen.